Die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“ – die Tierschutzanwalt-Initiative vom 7. März 2010 – will die Kantone verpflichten, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Welcher die Interessen der misshandelten Tiere vertritt. Und schaut, dass die Täter nicht mit milden Strafen davon kommen. So will es der Schweizer Tierschutz. Darf damit das arme Schwein zu Lebzeiten schon gegen die schwere Panade klagen, in der es später als frittiertes Schnitzel-Opfer enden wird? Wenn ja, ändert das etwas an seinem Schicksal, irgendwann trotzdem in einem Teller zu landen? Vermutlich nicht. Jedoch, so wissen wir, glückliche Schweine sind feine Schweine. Und somit macht es durchaus Sinn, dass es klagt, das Schwein, sollte es denn unzufrieden sein.
Gegen die Tierschutzanwalt-Initiative spricht sich der ganze Bundesrat aus. Ebenfalls dagegen ist die CVP. Das ‚C’ für christlich hört wohl bei den Tieren auf, schimpft der Schweizer Tierschutz. Die FDP lehnt die Initiative ab, die BDP ruft ein Nein in die Runde, die SVP ebenfalls. Letztere stellt klar, dass sie momentan sowieso keinen Rappen irgendwohin investieren wolle. Die jüngst vergangene Kampagne zum Wohle des Schweizer Heimatschutzes hat die Portokasse mehr als gesprengt. Zudem, erklärt die SVP, sind unsre Tiere zufriedene Tiere und seit sie wissen, dass sie nicht durch hinterhältige und gefährliche Minarette vor ihren Ställen bedroht werden, brauchen sie gar keinen Anwalt, basta! Anders die Sozialdemokraten und die Grünen, sie stimmen ein Ja zum Tieranwalt, wie auch die EVP. Das ‚E’ für evangelisch ist vielleicht doch etwas katholischer als das ‚C’ der Christen... Item.
Der Kanton Zürich hat seit 1992 einen Tieranwalt. Den ersten der Welt. Und den einzigen. Als gesetzlicher Vertreter der geschädigten Tiere hat er in Strafverfahren volle Akteneinsicht zu jedem Verfahren aus tierschutzrechtlicher Sicht. Zugunsten des Tieres selbstverständlich, präzisiert er. Es sind nicht nur Schweine, die in Zürich Hilfe brauchen. In der Bahnhofstrasse treffen wir auf Chihuahuas. Diese ferngesteuerten, auf dünnen Hundsbeinchen zittrig stehenden Zwerghamsterchen. Die mit wattierten Gucci-Mäntelchen in Prada-Bags Gassi getragen werden. Sie wehren sich gegen ihre Frauchen, sie wollen als Hund und nicht als Tasche wahrgenommen werden. Ein gefundenes Fressen für den Tieranwalt. Ja, ja, könnte man meinen, die Zürcher, die haben Probleme. Aber jetzt kommts: Die Bündner wären nämlich genauso froh, einen solchen tierischen Anwalt zu haben. Spätestens seit der Graubünden Ferien-Werbekampagne. Da machen sich in einem Clip zwei echte Steinböcke lustig über einen Mountainbike-Fahrer, wie er sich den Berg hochquält. Roter Kopf – teures Velo, gröhlen sie, Carbon – statt Kondition! Natürlich finden wir das amüsant. Wir alle. Bis auf den Biker. Er hat sich im Clip erkannt, bzw. das Lachen der Böcke. Verfolgt es ihn schliesslich Tag und Nacht. Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen haben ihn in die Arbeitsunfähigkeit getrieben. Eine saftige Klage hat er eingereicht. Gegen Graubünden Ferien. Nein, nein, hat der Direktor dort gerufen, das geht uns nichts an, was der Bock sagt, das ist auf seinem Mist gewachsen und hat die Klage subito an die zwei Steinböcke weitergeleitet. Mit hängenden Köpfen sitzen sie nun da, und ihr könnts mir glauben, sie wären weiss Gott froh, einen Anwalt zu haben...
Mittwoch, 27. Januar 2010
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