Dienstag, 2. Februar 2010

Fischfreispruch

Da fischte doch ein Fischer einen fast Zwei-Meter-Hecht aus dem Zürichsee. Dieser Fang ging durch unsre Lokalpresse, ein stolzer Fänger mit seinem Riesenhecht! Über zehn Minuten habe er gebraucht, bis der Fisch tot an der Angel zappelte, strahlte der glückliche Angler damals im Tages-Anzeiger. Was er verschwieg, der Fisch schrie noch vom Haken, es sei ein Krampf, dieser Todeskampf. Aber nur ein toter Fisch ist ein guter Fisch, so seine letzten Worte. Jetzt war der Mann natürlich etwas irritiert, schleppte dennoch den kaltnassen Tierkörper mit nach Hause, hievte ihn auf den Küchentisch. Fischers Fru kreischte, Jesses, so was Grosses hab ich noch nie gesehen, das hat uns der Teufel geschickt! Und fiel in eine postmortale Fisch-Depression. Es kam noch schlimmer. Die Tierschützer mischten sich ein. Das Fischen mit Haken und Schnur sollte grundsätzlich verboten werden, protestierten sie, Fische dürften wenn, dann nur als Fischstäbli von Findus gefischt werden. Da kämen sie nämlich schockgefroren in einem quadratischen Eisblock aus dem See, das hätten sie selbst im Fernsehen gesehen. Humanes Fischsterben sozusagen. Und zogen vor Gericht. Verlangten mindestens 6 Tagessätze und eine Busse von 200 Franken für den Riesenhechtfänger. Jedoch der Richter sah es anders. Er hörte sich geduldig beide Seiten an, stocherte dabei ungeniert in seinem Mund herum und angelte sich eine 20 Zentimeter lange Gräte aus seinen Schneidezähnen hervor. Petri Heil, sprach er und den Fischer frei.

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